Arbeitseinsatz beim MTV Duttenstedt

 Arbeitseinsatz des MTV Duttenstedt am 06.04.2024 ab 11.00 Uhr an der Mehrzweckhalle.
In mehreren Bereichen muss etwa getan werden:
- Wände streichen
- Dachrinne sauber machen
- Unkraut
- Hallentore aufräumen und sauber      machen
- Zäune reparieren
- uvm......

Wir freuen uns auf eure Hilfe!
Bitte gebt eine kleine Info an den Vorstand wer dabei ist.
Vielen Dank! 


 

E I N L A D U N G

 

 
 
Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,
 
der Vorstand des MTV Duttenstedt von 1892 e.V. lädt hiermit zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein, die am

   Freitag, den 15. März 2024 um 19.30 Uhr

in der Mehrzweckhalle Duttenstedt stattfindet.

T a g e s o r d n u n g :
 
1.          Begrüßung und Eröffnung
2.          Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3.          Genehmigung der Tagesordnung
4.          Totengedenken
5.          Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder
6.          Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 10.03.2023
7.          Bericht des Vorstands
8.          Berichte der Abteilungen
9.          Bericht des Kassenwarts
10.       Bericht der Kassenprüfer
11.       Genehmigung der Jahresrechnung 2023
12.       Beschluss über die Entlastung des Vorstands
13.       Genehmigung des Haushaltsplans 2024
14.       Ehrungen
15.       Beschluss über eingereichte Anträge
(Anträge, über die in der Mitgliederversammlung beschlossen werden soll, sind bis zum 26.02.2024 schriftlich und mit Begründung an den Vorstand zu richten. Diese Anträge sind auf den Internetseiten des Vereins einzusehen.)
16.          Wahlen
            a) Vorsitzende(n)
            b) Stellvertretende(n) Vorsitzende(n)
            c) Stellvertretende(n) Vorhandene(n) Finanzen
            d) Stellvertretende(n) Vorhandene(n) Verwaltung
            e) Medienwart
17.       Der Vorstand beantragt eine Beitragserhöhung
18.          Verschiedenes
19.          Schlusswort
 
 
Der Vorstand
Anja Frisch
Vorsitzende


Jahreshauptversammlung 

15.03.2024 um 19.30 Uhr in der MZH

Wir sagen herzlichen Dank!!!

Komm und sei dabei!

Aktuelle Informationen unserer Sportstunden sind auf Instagram und Facebook einsehbar ( für Jedermann)!

ZUMBA!

Wir haben eine neue fantastische Trainerin!!!
Sei mit dabei und habe jeden Mittwoch von 20.00Uhr - 21.00Uhr 
eine menge Spaß mit Bewegung in einem guten Team.

Einladung


Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,


der Vorstand des MTV Duttenstedt von 1892 e.V. lädt hiermit zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein, die am Freitag, den 10. März 2023 um 19.30 Uhr
in der MehrzweckhalleDuttenstedt stattfindet.

T a g e s o r d n u n g :

  1. Begrüßung und Eröffnung 
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Totengedenken
  5. Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder 
  6. Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 11.03.2022
  7. Bericht des Vorstands
  8. Berichte der Abteilungen
  9. Bericht des Kassenwarts
  10. Bericht der Kassenprüfer
  11. Genehmigung der Jahresrechnung 2022
  12. Beschluss über die Entlastung des Vorstands
  13. Genehmigung des Haushaltsplans 2023
  14. Ehrungen
  15. Beschluss über eingereichte Anträge

(Anträge, über die in der Mitgliederversammlung beschlossen werden soll, sind bis zum 27.01.2023 schriftlich und mit Begründung an den Vorstand zu richten. Diese Anträge sind auf den Internetseiten des Vereins einzusehen.)
15a. Der Vorstand beantragt im Bezug auf das 1050. Dorfjubiläum im Rahmen der auf die Vereine umgelegten Subventionen in Vorleistung zu gehen.

  1. Verschiedenes
  2. Schlusswort



Der Vorstand
Anja Frisch
1. Vorsitzende


Wir suchen Dich!
Tischtennistrainer für unsere Jugend gesucht.
Mit oder ohne Trainerschein (Trainerscheine werden mit finanziert).
Melde dich gerne bei uns.....



Tag des Sports 2022


Am Samstag, den 11.06.22, bei allerschönstem Sommerwetter, konnten wir wie geplant den
Tag des Sports veranstalten, feiern und genießen. Wer sein Sportabzeichen mit der
Langstrecke auf dem Fahrrad absolvieren wollte, konnte um 14 Uhr starten und die
Strecke von 20 km bestreiten. Offizieller Start für die anderen Disziplinen war um 15 Uhr

auf dem Sportplatz. Unter anderem hatten die Kleinen die Möglichkeit ein Mini-
Sportabzeichen abzulegen. Mit viel Eifer waren sie dabei. Motiviert wurde sie mit einem

Freigetränk und einer Bratwurst bei mindestens zwei absolvierten Aktivitäten. Alle kleinen
Teilnehmer erhielten eine Medaille zur Belohnung. Von den 39 Sportabzeichen haben 14
Erwachsene und 25 Kinder die Sporteinheiten absolviert. Neun Kinder haben an diesem Tag
alle Disziplinen erfolgreich beendet. Alle anderen sollten unbedingt dran bleiben und auch
das Sportabzeichen abschließen!
Die Schießabteilung hatte eine Station mit der Möglichkeit für einen Mini-Biathlon. Mit
der Anschaffung eines Lasergewehrs für diesen Tag, konnten selbst Kinder ab einem Alter
von 3 Jahren diese Station absolvieren. Die Dandeliones Tanzmädels haben sich in
Eigenregie selbst organisiert und mit ein paar Choregraphien einen tollen Beitrag zur
Unterhaltung beigetragen. Der Langstrecken-Lauf der Kinder fand unter lauten
Anfeuerungsrufen der zahlreichen Zuschauern statt. Beim Kinderschminken wollte die
Schlange einfach nicht enden. Und so liefen überall wunderschöne Schmetterlinge, Elfen
und Superhelden herum. Beim Bubble-Soccer ging es ebenfalls hoch her und der Spaß war
allen sichtlich anzusehen.
Am Grill, dem Getränkeausschank und der Kaffee- und Kuchentheke herrschte rege
Betriebsamkeit, sodass auch noch nach dem offiziellen sportlichen Teil immer noch viele
Sportler und Gäste bis zur Abenddämmerung bei netten Gesprächen verweilten.
Es war ein rundum gelungener Tag und bis zum September finden regelmäßig Termine am
Sportplatz für die Teilnahme am Sportabzeichen statt.

Sportausübung unter Coronabedingungen

Ab dem 04.03. 2022 treten weitreichende Lockerungen in Kraft, die auch die Sportausübung berühren.
 
Die Sportausübung richtet sich nach § 8 c Niedersächsische Corona- Verordnung (RVO).
 
§ 8 c
Nutzung von Sportanlagen
 
1Jede Person, die eine Sportanlage in geschlossenen Räumen, einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnliche Einrichtungen wie Spaßbäder, Thermen und Saunen, nutzen will, muss abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 1 eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus tragen, wobei während der unmittelbaren Sportausübung die Ausnahme nach § 4 Abs. 3 Nr. 8 gilt.
2Für dienstleistende Personen in Einrichtungen und Anlagen im Sinne des Satzes 1 gilt § 28 b IfSG.
 
Demnach darf jede sportliche Betätigung, egal ob im Innen- oder Außenbereich ohne jegliche Nachweise (geimpft, genesen oder getestet) ausgeübt werden. Im Außenbereich gilt zudem keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).
 
Beim Betreten von Sportanlagen in geschlossenen Räumen besteht für die SportlerInnen hingegen die Verpflichtung zum Tragen einer MNB mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus. Die MNB darf während der unmittelbaren Sportausübung abgenommen werden. Unmittelbare Sportausübung meint, dass eine sportliche Betätigung erfolgt. Während der Pausen, auf Auswechselbänken oder anderen nicht sportlichen Aktivitäten ist eine MNB zu tragen. Dieses gilt ebenfalls für Trainer und Betreuer.
 
Die Nutzung von Umkleideräumen ist ebenfalls nur erlaubt, wenn die o.g. Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden.
 
Zuschauer:
 
Die Zulässigkeit von Zuschauern bei der Sportveranstaltung richtet sich, je nach Anzahl der gleichzeitig anwesenden ZuschauerInnen, nach § 8 und § 7 a RVO. Ob es sich um eine Indoor- oder Outdoorveranstaltung handelt, ist für den Zutritt gleichwohl nicht mehr maßgeblich. 
 
weniger als 51 ZuschauerInnen:
 
Hier findet der § 7a RVO Anwendung. Demnach dürfen aufgrund der Kontaktbeschränkungen ausschließlich entweder 
 
            a.) geimpfte und genesene Personen oder
 
            b.) Personen die weder geimpft noch genesenen sind mit ihrem eigenen Haushalt 
     plus zwei Personen eines weiteren Haushalts
 
Zutritt erlangen.
 
Bei Variante b.) wären dann keine weiteren ZuschauerInnen zugelassen.
 
mehr als 50 ZuschauerInnen:
 
Durch den Veranstalter ein Hygienekonzept nach den Maßgaben des § 5 RVO zu erstellen.
 
Hier findet § 8 Absatz 4 Anwendung. Demnach dürfen an der Veranstaltung ausschließlich Personen teilnehmen, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Der Veranstalter hat den Nachweis aktiv einzufordern. Wird der Nachweis nicht erbracht, so wäre diese Person von der Veranstaltung auszuschließen. Entgegen den Regelungen des § 2 RVO sind zwischen den TeilnehmerInnen keine Abstände von 1,5 Metern einzuhalten. 
 
In geschlossenen Räumen gilt zusätzlich:
 
Alle Anwesenden haben bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen. Diese darf zur Einnahme von Speisen und Getränken kurzzeitig abgenommen werden. Zudem hat der Veranstalter allen TeilnehmerInnen an der Veranstaltung gut sichtbar einen QR-Code für eine freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitzustellen.

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Kontakt

Tel:0171-1146272

E-Mail:[email protected]

Adresse

MTV-Duttenstedt

Am Berge 15

Duttenstedt

31224 Peine